Im vorliegenden Verfahren stellen sich insbesondere folgende Fragen: - Ist der Berufungsbeklagte (der selber nicht wirtschaftlich tätig ist) ein Unternehmen im Sinne von Art. 2 KG? - Fällt das Reglement grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des KG? - Bietet Art. 8 Abs. 1 LwG eine genügende Grundlage, um die Mengensteuerung im Sinne eines Vorbehalts gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. a KG von der Anwendbarkeit des KG auszunehmen? - Wie ist der für schweizerischen Grosslochkäse der Sorte Emmentaler relevante Markt sachlich und örtlich abzugrenzen? -