Es geht im Parallelverfahren um die Zulässigkeit der Mengensteuerung durch den Beklagten im Zeitraum Oktober 2010 bis Januar 2011. Da im vorliegenden Verfahren die Zulässigkeit der Mengensteuerung im Zeitraum Mai 2007 bis Oktober 2010 zu beurteilen ist, äussert sich das Gutachten der WEKO teilweise auch zum hier interessierenden Zeitabschnitt.