„In den Gewichtsmeldungen bei den Einkaufsdaten zuhanden des Beklagten hat die Klägerin 1 dabei nur die Käsemenge nach Abzug der qualitätsbedingten Schneideverluste gemeldet (KB 19).“ (E. 22) „Mit Schreiben vom 28.04.2011 hat die zur Überwachung des Pflichtenhefts zuständige Interkantonale Zertifizierungsstelle OiC das Vorgehens der Klägerinnen (…) als schwerwiegende Nicht-Konformität qualifiziert (KB 39).“ (E. 31) 3 (…) IV. Rechtliches (…)