„In der Folge schnitt die Klägerin 1 die betroffenen Teile, welche die Anforderungen des Pflichtenhefts für Tafelkäse nicht erfüllten, ab und führte diese Stücke in die Schmelzkäseproduktion (Klage, pag. 29). Es handelte sich dabei um sog. Käse der Klasse 2 (Parteibefragung C., pag. 287 Rz. 11). Diejenigen Teile der Chargen, welche die qualitativen Anforderungen für Ware der Klasse 1 erfüllten, wurden verpackt und als Emmentaler AOC auf den Tafelkäsemarkt gebracht (Klage, pag. 29).“ (E. 20)