Von diesen Problemen waren jeweils nicht alle und nicht die ganzen Käselaibe betroffen (Klage, pag. 27 ff.). Die Qualitätsprobleme (Nachgärungsprobleme) kamen angeblich erst bei der Verarbeitung und Verpackung der Käselaibe durch die Klägerin 1, nach deren Übernahme durch die Klägerin 1 und der Taxation durch die Kontrollkommission zum Vorschein (Klage, pag. 27).“ (E. 19)