1.4 Um die Vereinszwecke zu erreichen, erlässt der Vorstand Reglemente, insbesondere zur Mengensteuerung, Qualität, zu den Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie zur Finanzierung (Art. 16 lit. d der Statuten in der Fassung vom 18. April 2008, KB 4). Das Reglement A.________ (nachfolgend: Reglement) regelt denn auch die Mengensteuerung. Durch jährlichen Beschluss der Delegiertenversammlung werden im Anhang 1 jeweils Einzelheiten zur Mengensteuerung festgehalten. Am 20. April 2007 beschloss die Delegiertenversammlung eine verbindliche Mengenregelung für die Produktion ab dem 1. Mai 2007 (KAB 8, Anhang 1).