Im Jahr 2011 wurde die Mengenbindung (nach einer Anzeige an die Wettbewerbskommission [abgekürzt: WEKO], KAB 36) wieder abgeschafft (KB 12), jedoch im Jahr 2012 erneut eingeführt. Auf Gesuch hin erklärte der 2 Bundesrat im Jahr 2013 die Mengensteuerung auch für Nichtmitglieder als verbindlich (vgl. BAB 3).