Der Berufungsbeklagte koordiniert zu diesem Zweck die Produkti- ons- und Verkaufsmengen sowie die Verkaufs- und Preispolitik bis und mit Reifung (Art. 2 Abs. 3 der Statuten). Als Mitglieder in diesem Verein zusammengeschlossen sind Milchproduzenten, Käsehersteller sowie Reifungs- und Handelsunternehmen (Art. 3 der Statuten). Oberstes Organ des Berufungsbeklagten bildet die Mitgliederversammlung (Art. 8 der Statuten). Daneben verfügt der Berufungsbeklagte über die Delegiertenversammlung, den Vorstand, die Geschäftsstelle und die Revisionsstelle als Organe (Art. 7 der Statuten).