Anwendbarkeit des Kartellgesetzes auf eine Mengensteuerung im Käsemarkt bzw. Relativierung des Kartellgesetzes durch das Landwirtschaftsgesetz. Abgrenzung des massgebenden Marktes für Emmentaler AOC.  Mengensteuerungen sind zeitgesetzliche Regelungen, weshalb die lex mitior keine Anwendung findet.  Herabsetzung der Konventionalstrafe. Grundsätze und Umstände, die bei der Beurteilung der Frage, ob die Strafe wegen Übermässigkeit herabzusetzen sei, zu beachten sind. Bedeutung der Schwere des Verstosses. Auszug aus den Erwägungen: (...)