Eine nachträgliche Anpassung des Status vermag allenfalls erlittene Nachteile nicht immer zu beheben. Auch diverse Nebenfolgen der Scheidung (insbesondere der Vorsorgeausgleich) orientieren sich am Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Das Interesse an der Klärung der Frage nach der Rechtskraft der Scheidung ist somit gross. Entsprechend sollte eine mangelhafte Rechtsmittelerklärung die Auflösung der Ehe zu Lasten des anderen Ehegatten nicht verzögern können;