Dies ist umso unbefriedigender, als es sich beim Scheidungsurteil um ein Gestaltungsurteil handelt, welches die Rechtsstellung der Parteien wesentlich beeinflusst und auch das Privatleben stark berührt. Am Status als „verheiratet“ oder „geschieden“ entscheidet sich, ob eine neuerliche Verheiratung möglich ist, und vom Status hängen diverse rechtliche Pflichten und Folgen etwa im Miet- und Erbrecht und in Versicherungsverhältnissen ab. Eine nachträgliche Anpassung des Status vermag allenfalls erlittene Nachteile nicht immer zu beheben.