Dies aus folgenden Gründen: Während der Fremd-sprachige die Amtssprache zwar hören kann, sie aber nicht versteht, kann der Hörbehinderte die gesprochene Amtssprache nicht verstehen, weil er sie aufgrund seiner Behinderung nicht (genügend) hören kann. Er ist darauf angewiesen, dass ihm ein Gebärdensprachdolmetscher die gesprochene Sprache in Form von Gebärden übermittelt. Die Gebärdensprache ist eine Kommunikationstechnik und stellt für Hörbehinderte ein Hilfsmittel zur Überwindung ihrer Behinderung dar, weshalb sie nicht mit einer (Fremd)Sprache gleichgesetzt werden kann.