Redaktionelle Vorbemerkungen: In einem Verfahren betreffend Abänderung Ehescheidungsurteil verfügte der zuständige Gerichtspräsident, der [gehörlose] Kläger habe einen Gerichtskostenvorschuss von CHF 3‘000.00 (inkl. Kosten Übersetzung) zu bezahlen. Gegen diese Verfügung erhob der Kläger Beschwerde und beantragte, der von ihm zu leistende Gerichtskostenvorschuss sei exklusiv Dolmetscherkosten festzusetzen und dementsprechend zu reduzieren. Auszug aus den Erwägungen: (...)