Die Berufungsklägerin ist daher zur Rückforderung der gesamten Taggeldzahlungen berechtigt. Die Höhe der geleisteten Zahlungen von insgesamt CHF 13‘042.00 ergibt sich aus der eingereichten Zahlungsübersicht (KB 4). (...) Hinweis: Der Entscheid ist rechtskräftig