Diese Vorwürfe sind ohne Weiteres überblickbar. Ein unübersichtlicher Sachverhalt liegt nicht vor. 7.2 Gleichermassen sind auch die in rechtlicher Hinsicht zu beantwortenden Fragen auf wenige Punkte begrenzt und - entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers - nicht von besonderer Komplexität. Rechtlich geht es um die Frage, ob eine gültige bzw. wieder aufgehobene Kündigung vorliegt resp. ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Vorwürfe - falls sie bewiesen werden können - einen missbräuchlichen Kündigungsgrund darstellen.