Infanger [Hrsg.], Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, 2010, N. 11 zu Art. 118 ZPO, wonach Prozesse ab wenigen tausend Franken sowie Zivilverfahren um wichtige Aspekte des Lebens wie Persönlichkeit, Ehe, Familie, Wohnung und Arbeit grundsätzlich der Kategorie der relativ schweren Fälle zuzuordnen sind). Folglich müssen zur relativen Schwere des Falls zusätzlich besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten hinzukommen, denen der Beschwerdeführer auf sich alleine gestellt nicht gewachsen wäre (vgl. E. III/5. hiervor sowie E. III/7. hiernach).