Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz fügte ihrem schriftlich begründeten Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen im Eheschutzverfahren (fälschlicherweise als Zwischenentscheid qualifiziert) irrtümlicherweise eine falsche Rechtsmittelbelehrung bei, indem sie darauf hinwies, dass innert 10 Tagen eine schriftliche Begründung des angefochtenen Entscheids verlangt werden könne. Fürsprecher X verlangte daraufhin innert 10 Tagen die schriftliche Begründung. In der Folge berichtigte die Vorinstanz die Rechtsmittelbelehrung.