Redaktionelle Vorbemerkungen: Angefochten war ein Entscheid des Regionalgerichts, in welchem das Gesuch von B. um unentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen wurde. Die Hauptsache betraf eine Forderungsstreitigkeit, bei welcher die A. AG als Klägerin auftrat und B. als Beklagter. Die A. AG hatte in ihrer Stellungnahme zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege dessen Abweisung beantragt. B. wurde danach vom Gericht aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen. B. kam dieser Aufforderung nach, ein weiterer Schriftenwechsel wurde nicht angeordnet.