Redaktionelle Vorbemerkungen: Vorliegend wurde gegen eine Kostenvorschussverfügung Beschwerde erhoben. Wegen Verletzung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinizips wurde der Vorschuss auf das in den VBR-Richtlinien für den fraglichen Streitwert vorgesehene Minimum reduziert und deshalb die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Auszug aus den Erwägungen: I. (…) II. (…)