Dann müsste der Konsument (hier die Kreditnehmer) als Kläger ein Aberkennungsverfahren anheben. Aus dem Blickwinkel des Konsumentenschutzes erscheint es jedoch als stossend, den Schuldner und Konsumenten in solchen Fällen in die Klägerrolle zu drängen und ihm die Verantwortung für die definitive Klärung entsprechender Rechtsfragen aufzubürden. Nach dem Gesagten ist der angefochtene Entscheid nicht zu beanstanden, was zur Abweisung der Beschwerde führt. (...) Hinweis: Der Entscheid ist rechtskräftig.