Hier fällt zunächst auf, dass der gewährte Kredit den Grenzbetrag nur unwesentlich überschritt. Sodann sind keine Gründe ersichtlich - oder dargetan - warum bei den Gesuchstellern die Schutzbedürftigkeit fehlen sollte. Allein die Tatsache, dass sie eigenverantwortlich handelten und der Erhöhung zustimmten - oder sie vielleicht sogar selbst verlangten - ändert daran nichts. Der Konsument läuft leicht Gefahr, die entstehende finanzielle Belastung zu unterschätzen und Hemmungen in Bezug auf das Eingehen grösserer Verpflichtungen abzubauen. Genau solchen Verniedlichungstendenzen soll das KKG entgegenwirken.