Da das System der Sicherungsübereignung kompliziert, intransparent und für den Laien nur schwer verständlich ist, sind an die Klarheit hohe Anforderungen zu stellen. Das bedeutet im Klartext, dass der Schuldner aus der Abrede heraus nicht nur ersehen muss, welche Verpflichtung er eingeht, sondern auch, dass er ein Anrecht auf den Überschuss hat und der Gläubiger zur Herausgabe des Überschusses verpflichtet ist. Nur so kann der Schuldner im Falle der Pflichtvergessenheit des Gläubigers seine Rechte wahren und allenfalls durchsetzen.