Bank A gewährte den Gesuchsgegnern ein Hypothekardarlehen. Als Sicherheit diente ein Namenschuldbrief zu Fr. 1'850'000.-- im 1. Rang mit einem Maximalzinsfuss von 10%. Der Schuldbrief wurde sicherungsübereignet. Nachdem Zahlungen ausblieben, betrieb die Bank den Nominalbetrag von Fr. 1'850'000.-- nebst Zins seit 7. September 2010, drei verfallene Jahreszinse zu 10% (je Fr. 185'000.--) sowie den laufenden Zins vom 1. Oktober 2010 bis 13. Oktober 2010 (Fr. 6'589.05), jeweils nebst Zins zu 5% seit 13. Oktober 2010.