45. (...) Erst am 9. September 2009 bestand der Wille, dass die Y. AG der (...) X. AG für die Nutzung der Räumlichkeiten CHF 32'500.00 monatlich (zuzüglich MWST) für die Zukunft, aber auch rückwirkend leisten sollte. Zuvor erfolgte die Nutzung im Rahmen einer Quersubventionierung entweder unentgeltlich oder war durch eine (allenfalls anteilmässige) Übernahme von „Raumaufwand“ abzugelten.