42. Zwischenfazit: Eine rückwirkende Geltung des Mietvertrages vom 9. September 2009 konnte aufgrund der Eigentumsverhältnisse für die Zeit vor dem 28. Juli 2009 nicht wirksam vereinbart werden und in diesem Zeitraum lag auch kein faktisches Mietverhältnis vor. ccc) Früherer mündlicher Mietvertrag (Zeitraum 01.01.09 – 09.09.09)? (...)