932 Abs. 1 OR die Einschreibung der Anmeldung in das Tagebuch (ZK-BERETTA, N 23 zu Art. 73 FusG). Die Y. AG wurde somit vorliegend erst am 28. Juli 2009 Eigentümerin der Produktionsmittel, welche sich unverändert in den Räumlichkeiten der X. AG in [der Industrieliegenschaft] befanden.