Die Parteien schlossen sodann am 9. September 2009 einen Mietvertrag, worin sich die Y. AG verpflichtete, die nach wie vor im Eigentum der X. AG stehende Industrieliegenschaft zu mieten. Der Mietbeginn wurde im Vertrag rückwirkend auf den 1. Januar 2009 festgelegt und die Mietdauer war vorerst auf 5 Jahre befristet. Am 27. Oktober 2009 wurde über die Y. AG der Konkurs eröffnet. Die Konkursverwaltung trat in der Folge nicht in das Mietverhältnis ein und gab die Industrieliegenschaft der X. AG frei.