Er hatte ursprünglich geplant, die Gesellschaften zu fusionieren. Die Fusionspläne wurden jedoch im Verlauf des Jahres 2009 aufgegeben. Stattdessen schlossen die Gesellschaften am 25. Juni 2009 einen Vermögensübertragungsvertrag ab, mit welchem die X. AG ihre Aktiven und Passiven - mit Ausnahme einer Industrieliegenschaft - auf die Y. AG übertrug. In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass die Y. AG rückwirkend per 1. Januar 2009 Nutzen und Gefahr tragen solle. Die Vermögensübertragung wurde am 28. Juli 2009 in das Tagebuch des Handelsregisters eingetragen.