- Art. 73 Abs. 2 FusG, Art. 211 Abs. 2 SchKG, Art. 268 Abs. 1 OR; Wirkungszeitpunkt einer Vermögensübertragung; rückwirkende Abänderung eines übereinstimmenden Vertragswillens; Wirkungen des Konkurses der Mieterin von Geschäftsräumen auf das Mietverhältnis; Geltung des mietrechtlichen Retentionsrechts im Konkurs der Mieterin. - Der in einem Vermögensübertragungsvertrag vorgesehene rückwirkende Übergang von Nutzen und Gefahr zeitigt nur (buchhalterische) Innenwirkung und ändert auch unter den Parteien des Vertrages nichts an den Eigentumsverhältnissen.