Es ist somit von einem Streitwert von rund CHF 36'000.00 auszugehen. Die von der Vorinstanz bestimmten Gerichtskosten von CHF 3'500.00 sind bei diesem Streitwert angemessen (durchschnittliche Gebühr von CHF 5'000.00 mit Herabsetzung wegen Erledigung durch Abstand; Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 VKD und Richtlinien des VBR zur Festsetzung der Gerichtsgebühren und Vorschüsse in Zivilverfahren vor Schlichtungsbehörde und Regionalgericht vom 26. November 2010). 2. (...) 3. (...) 4. (...) 5. (...). Hinweis: Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. 5