Spricht die Verfahrensart für eine rasche Erledigung, ist nicht ersichtlich, warum das Verfahren nur bis zum superprovisorischen Eintrag dringlich sein soll. Insbesondere erscheint es stossend, das bloss auf einseitigen Antrag erfolgte Superprovisorium ohne Anhörung der Gegenseite "einzufrieren". Damit läuft die Gegenpartei Gefahr, während unabsehbar langer Zeit mit einem möglicherweise völlig zu Unrecht bestehenden Eintrag belastet zu bleiben, ohne dass sie auch nur die Möglichkeit gehabt hätte, sich dazu zu äussern (rechtliches Gehör).