Vielmehr habe es gerade erst die äussere Türe aufgemacht, als der Zug angefahren sei. Das Kind sei nur deshalb verunfallt, weil sein Verstand oder Wille zu schwach gewesen sei, um es vom Absteigen zurückzuhalten, obwohl sich der Zug schon seit einigen Sekunden wieder in Bewegung gesetzt gehabt habe. Ein normal begabter Reisender hätte dagegen einen derartigen Versuch als zu gefährlich unterlassen oder nur auf eigene Gefahr gemacht. Das Anhalten während kaum einer halben Minute auf einer kleinen Haltestelle genüge zum Aus- und Einsteigen normal begabter Passagiere (E. 4 S. 148 f.).