Das Bahnpersonal traf ebenfalls ein Verschulden, indem dieses den Zug hatte abfahren lassen, als er noch von Reisenden überklettert wurde. Zudem bejahte das Bundesgericht u.a. aufgrund der Verspätung der Züge und des aussergewöhnlich hohen Passagieraufkommens eine erhöhte Betriebsgefahr und erachtete daher eine hälftige Teilung des Schadens für billig.