Die Passagierin wurde von der sich schliessenden Türe eingeklemmt. Der Zugchef stieg daraufhin, obwohl er visuell hätte wahrnehmen können, dass die Türe der Passagierin noch nicht geschlossen war bzw. diese noch dazwischen stand, ins Wageninnere und schloss dort seine eigene Türe per Knopfdruck. Der Lokomotivführer, welcher die Türschliessung aus dem Führerstand technisch gar nicht und visuell jedenfalls die Schliessung der Türe der Passagierin nicht zuverlässig kontrollieren konnte, setzte den Zug daraufhin in Bewegung. Dieser verfügte über keine technische Einrichtung, welche ein Losfahren bei noch geöffneten Türen verhindert hätte.