Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Passagierin A. (Berufungsbeklagte) stürzte beim Aussteigen aus dem von der Bahnunternehmung X. AG (Berufungsklägerin) betriebenen Zug, geriet unter diesen und wurde überrollt. Dabei wurde ihr der rechte Unterschenkel abgetrennt. Folgender Unfallhergang war erstellt: Als der Zugchef auf dem Perron den Abfahrtspfiff gab, befand sich niemand mehr am Aus- oder Einsteigen. Einige Türen des Zuges waren geschlossen geblieben, andere standen noch offen. Der Zugchef gab am sog. „Gerberkasten“ auf dem Perron mittels Vierkantschlüssel den Abfahrtsbefehl. Anschliessend begab er sich an eine Türe am hinteren Teil des Zuges und stieg auf das Trittbrett.