CHK-BRUNNER, N 28 zu Art. 1-42 KKG; KOLLER-TUMLER, Konsumkredite, 30) ist daher nicht näher einzugehen. 28. Gestützt auf diese Ausführungen ist die Anwendbarkeit des Konsumkreditgesetzes im vorliegenden Fall zu verneinen. (...) Hinweis: Das Bundesgericht, I. zivilrechtliche Abteilung, wies die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde in Zivilsachen mit Entscheid vom 26. Februar 2013 ab (4A_575/2012).