O., N 533, m.w.H.). Eine Bank ist keine wohltätige Institution und handelt letztlich gewinnorientiert, sei es bloss indem sie mit günstigen Ausbildungskrediten ein für die Zukunft interessantes Kundensegment für sich gewinnen kann. (...) 24. Es kann aber nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein, solche bildungspolitisch sehr sinnvollen und wünschenswerten Finanzierungsmöglichkeiten zu verunmöglichen. Daran ändert auch die vom Berufungskläger geforderte verfassungskonforme Auslegung nichts.