Doch aktualisiert sich die Überschuldungsproblematik im Fall einer Unterbrechung bzw. Aufgabe des Studiums oder wenn das anvisierte Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Das Überschuldungsrisiko ist daher höher einzuschätzen als bei einem Darlehen für die Existenzgründung oder für eine Weiterbildung. In den letzteren beiden Fällen besitzt der Kreditnehmer nämlich gewöhnlich einen „Rettungsschirm“ in Form einer bereits abgeschlossenen (Erst- )Ausbildung. 21. Indessen bietet auch das Konsumkreditgesetz keinen vollständigen Schutz vor Überschuldung.