Dies wird bei einem Existenzgründungsdarlehen regelmässig der Fall sein. Die vom Gesetz geforderte berufliche oder gewerbliche Tätigkeit steht dort mehr oder weniger unmittelbar bevor und es kann damit gerechnet werden, dass der Kreditnehmer bereits in naher Zukunft zumindest ein gewisses Einkommen erzielt, weshalb die Nichtanwendung des Gesetzes auf solche Kredite gerechtfertigt erscheint. 20. Bei einem Studium sieht die Situation nicht ganz gleich aus.