18. Unter diesem Aspekt des Überschuldungsrisikos erscheint eine Ausnahme von der Unterstellung unter das KKG für Kredite im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich dann gerechtfertigt, wenn diese auf die Erzielung eines Einkommens gerichtet ist, aus welchem der Kredit zurückbezahlt werden kann. 19. Dies wird bei einem Existenzgründungsdarlehen regelmässig der Fall sein.