Dieses Ziel wurde mit Einführung der obligatorischen Kreditfähigkeitsprüfung im neuen, aktuell gültigen Konsumkreditgesetz noch akzentuiert. Fokussiert wurden vorab diejenigen Konsumenten, welche angesichts der intensiven und oft aggressiven Vermarktungs- und Werbekampagnen der Versuchung erlagen und zur Finanzierung der angepriesenen Güter Kredite in Anspruch nahmen, welche ihre finanziellen Möglichkeiten überstiegen (vgl. KOLLER-TUMLER, Konsumkredite, 27). 18.