O., 42) und GIGER (a.a.O., N 53) unter der Voraussetzung eines genügend engen Konnexes der Ausbildung mit der geplanten Berufskarriere bejaht wird, verneinen die übrigen Autoren – soweit sie sich überhaupt dazu äussern - eine (analoge) Nicht- Unterstellung ohne nähere Begründung (vgl. vorstehend Rz. 9). Immerhin erscheint der Kammer mit Blick auf den Wortlaut von Art. 3 KKG klar, dass vom Anwendungsbereich des Konsumkreditgesetzes auch die kreditweise Finanzierung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ausgeschlossen ist (so auch MARIO RONCORONI, Konsum auf Pump, Kommentar des Bundesgesetzes über den Konsumkredit [KKG] für die Praxis, Bern 2011, 13;