SIMMEN, a.a.O., 42; HASELBACH, a.a.O., 122). Unter denjenigen Autoren, welche solche Existenzgründungsdarlehen vom Anwendungsbereich des KKG ausgeschlossen sehen wollen, ist sodann wiederum umstritten, ob dasselbe auch für Ausbildungsdarlehen gilt. Während dies von SIMMEN (a.a.O., 42) und GIGER (a.a.O., N 53) unter der Voraussetzung eines genügend engen Konnexes der Ausbildung mit der geplanten Berufskarriere bejaht wird, verneinen die übrigen Autoren – soweit sie sich überhaupt dazu äussern - eine (analoge) Nicht- Unterstellung ohne nähere Begründung (vgl. vorstehend Rz. 9).