2 KKG handelte. Schliesslich bildet Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits die Frage, ob der gewährte [Kreditvertrag] unter die Ausnahme von Art. 3 KKG fällt, womit der Berufungskläger nicht als Konsument im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren wäre. Diese drei umstrittenen Fragen sollen in der Folge untersucht werden. 9. Dem Gesetz ist nicht direkt zu entnehmen, ob ihm Ausbildungskredite unterstellt sind oder nicht. In der Lehre ist die Frage umstritten (bejahend: XAVIER FAVRE-BULLE, Les opérations de crédit à l’épreuve de la nouvelle législation sur le crédit à la consommation: Un premier bilan, in: Bovet/Thévenoz [éd.