Am 3. November 2009 schlossen der Gesuchsteller und E (Hauptaktionär der D AG) in einfach-schriftlicher Form einen Kaufrechtsvertrag über die Aktienmehrheit ab. Damit erhielt der Gesuchsteller das Recht, innert 60 Tagen seit Versterben des E diese Aktien zu Fr. 1.00/Aktie zu erwerben. Eine Woche vor seinem Tod verkaufte E das Aktienpaket dann allerdings an die Gesuchsgegner, welche ebenfalls im Marronigeschäft tätig sind (Kaufvertrag vom 21. Oktober 2011). B führte am 16. Januar 2012 eine Generalversammlung der D AG durch und wählte sich in den Verwaltungsrat.