Auch das Anbringen des Auszugsmechanismus wird regelmässig Fachkunde erfordern. Daher fällt die Reparatur der Küchenschublade nicht unter den „kleinen Unterhalt“ und sind deren Kosten folglich von den Beschwerdeführern zu tragen. 31. Die Beschwerdeführer verlangen weiter Ersatz für die Kosten der Kontrolle des Geschirrspülers und der Wartung des Waschautomaten. Sie machen geltend, die Beschwerdegegner seien vertraglich zum Abschluss entsprechender Serviceverträge verpflichtet gewesen.