Die hierfür anfallenden Kosten wie auch diejenigen für den Ersatz von Kühlschrankscharnieren würden deshalb nicht unter den „kleinen Unterhalt“ fallen. Dabei wies das Mietgericht insbesondere auf das erhebliche Schadenspotential hin, wenn eine Geschirrspüler-Dichtung nicht fachgerecht montiert werde (Mietgericht Horgen, mp 2007 S. 218 ff.).