19. Gemäss den Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz wurde der Maximalbetrag für den kleinen Unterhalt im Mietvertrag mit CHF 200.00 angegeben. Im Vertrag wurde zudem festgehalten, für Geschirrspüler, Waschmaschine und Tumbler seien durch den Mieter Serviceabonnemente abzuschliessen. Gemäss den tatsächlichen Feststelllungen der Vorinstanz handelte es sich sodann beim beschädigten Kühlschrankgriff um einen vorbestehenden Mangel und waren weder der Geschirrspüler noch der Waschautomat defekt.