Die Beschwerdeführer beanspruchen daher klageweise den vollen hinterlegten Mietzins. Weiter verlangen sie den Ersatz verschiedener Kosten: - Begutachtung des Grauschadens CHF 295.90; - Reparatur des Grauschadens CHF 600.00; - (...); - (...); - Reparatur einer Küchenschublade CHF 182.90; - Reparatur eines Kühlschrankgriffs und Kontrolle des Geschirrspülers CHF 179.75; sowie - Wartung des Waschautomaten CHF 293.90. (...) c) Rügen der Beschwerdeführer und Erwägungen der Kammer (...) cc) Mietzinsreduktion bei Mitverantwortung der Mieter für die Grauschäden, Verletzung von Art. 259a OR