Überfordert die vorzunehmende Reinigung oder Ausbesserung den Durchschnittsmieter in fachlicher Hinsicht, so hat der Vermieter die Kosten derselben zu tragen. - Vereinbarungen, wonach der Mieter für technische Geräte Serviceverträge abzuschliessen hat, sind unzulässig, sofern der Vermieter durch Verpflichtung zum Beizug eines Fachmanns seine Unterhaltspflicht dem Mieter überbindet. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. Materielles